Dienstag, 30. November 2010

Jugenschutz im Internet

Ich würde mal sagen, ich schließe das Blog dann auch.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Blog-macht-wegen-neuem-Jugendschutzgesetz-dicht-Update-1144566.html

2 Kommentare:

  1. Bei der FSM findet sich Widersprüchliches:

    ► Bin ich nach dem neuen JMStV verpflichtet, mein Angebot zu kennzeichnen?

    Nein. Grundsätzlich gilt: Inhalte können im Internet frei angeboten werden, ohne dass der Anbieter aus jugendschutzrechtlicher Sicht aktiv werden muss.


    und dann etwas später


    Für private Anwender (z.B. Blogger, private Webseiten) wird die Benutzung des Klassifizierungssystems selbstverständlich kostenlos sein. Dies gilt auch für Nichtmitglieder der FSM.


    Das ist Deutschland. Überreguliert. Bürokratisiert und voll von Abzockern.

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  2. Danke für die Infos! Der BLÜ sagt, abwarten. Und die Seifstyle Seite ist eh mal wieder kaputt.

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