Freitag, 14. November 2008

Merkwürdig

Also, manche Firmen sind ja schräg drauf. Die haben Onlineshops speziell für Händler, aber ohne Preislisten. Wenn man sich anmeldet, heißt es, man muss erst mal für 200 Euro bestellen, bevor man da anerkannt wird. Aber ohne Preisliste kann ich ja wohl kaum bestellen. Nun krieg ich die Preisliste wohl mit der Post, und die erste Bestellung muss schriftlich erfolgen. Theoretisch hätte ich aber erst für 200 Euro bestellen müssen. Wenn ich das richtig verstehe.
Wie Retro ist das denn?
Bisher kenn ich nur Onlinebestellungen mit Vorauskasse.
Klar gibts auch Mindestabnahmemengen. Aber wenn man ein 200 l Fass Kokosfett kauft, hat man die schon schnell drin. Mal abgesehen davon, dass ich nicht weiß, wo ich so ein Fass lagern soll.
Aber so merkwürdige Geschäftsgebaren kenne ich noch gar nicht.

3 Kommentare:

  1. Tja, Onlinegroßhändler sind eine Spezies für sich. Die nutzen die Funktion "Mindermengenzuschlag" rigoros :D

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  2. ..bei unserem Textilgroßhändler ist Mindermengenzuschlag für Bestellungen unter 1 Stück fällig..

    ;)

    *tröst*

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  3. Oh verflixt, wohin muss ich überweisen?

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